Personenschutz ist die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person (Schutzperson) gegen Angriffe Anderer.

Er wird durch die Bewachung der Person nach außen hin in der Öffentlichkeit gewährleistet. Es soll die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson gewährleistet werden. Auch die Organisationseinheiten, die den Personenschutz gewährleisten, werden als Personenschutz bezeichnet. Die eigentlichen Personenschützer um die Schutzpersonen werden als Personenschutzgruppe (PSG) bezeichnet.

Schutzpersonen sind Personen, die im Licht der Öffentlichkeit stehen und ihrer Gefahrenprognose nach einem Risiko ausgesetzt sind oder Personen, die durch verschiedene Lebensumstände erhebliche Bedrohungen anderer Personen ausgesetzt sind (Zeugenschutz, Opfer organisierter Kriminalität).

Personenschützer (Leibwächter) arbeiten im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst oder im öffentlichen Dienst wie der Polizei. Sie sind zumeist mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet. Hochgefährdete Schutzpersonen erhalten Personenschutz von mehreren Personenschützern. Die klassische Taktik eines Schutzes ist das Schutzkreuz, das ist eine diamantstrukturartige Anordnung der Personenschützer um die Schutzperson. Personenschützer arbeiten immer zivil. Sie bewegen sich meist auf Tuchfühlung mit der Schutzperson. Sind mehrere Personenschützer tätig, sind sie auch im Umfeld zugegen. Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Dabei achtet man besonders auf auffälliges oder ungewöhnliches Verhalten von Personen, unnormales Aussehen, auf ungewöhnliche Gegenstände und Abläufe.

Für den Transport der Schutzperson werden gepanzerte (sondergeschützte) Fahrzeuge in Schutzklassen unterteilt eingesetzt, die nach heutigem Stand der Technik kaum von normalen Kraftfahrzeugen unterschieden werden können.